Informationen vom Umweltministerium zu BTV3

"Die Länder haben auf ihrer Sitzung am 24. Oktober 2023 zwei Beschlüsse gefasst, die das Verbringen von Rindern, Schafen und Ziegen zu Zucht- und Nutzzwecken (nicht zur unmittelbaren Schlachtung) regeln:

  1. Regelung für die innerstaatliche Verbringung von Zucht- und Nutztieren (Rinder, Schafe, Ziegen) aus Gebieten, in denen ausschließlich das Blauzungenvirus (BTV) vom Serotyp 3 zirkuliert, in BTV-freie Zonen in Deutschland

Das Verbringen von gehaltenen Tieren (Rinder, Schafe, Ziegen), die nicht zur unmittelbaren Schlachtung vorgesehen sind, aus Gebieten, in denen ausschließlich das Blauzungenvirus vom Serotyp 3 zirkuliert, in BTV-freie Zonen in Deutschland ist möglich, wenn folgende Anforderungen erfüllt werden:  

  1. Die Tiere müssen von einer Eigenerklärung des Unternehmers begleitet sein, in der bestätigt wird, dass im Herkunftsbetrieb während der letzten 30 Tage vor der Verbringung keine klinischen Anzeichen einer BTV-Infektion, kein bestätigter Fall einer BTV-Infektion festgestellt und der Schutz vor Vektorangriffen gemäß Nr. 2 dieses Beschlusses durchgeführt wurde,  
  2. die Tiere wurden mindestens sieben Tage vor der Verbringung durch Insektizide oder Repellents vor Vektorangriffen geschützt und  
  3. die Tiere wurden bei bestehendem Schutz vor Vektorangriffen gemäß Nr. 2 dieses Beschlusses und höchstens sieben Tage vor der Verbringung einem PCR-Test mit negativem Befund auf BTV unterzogen.  

Diese Regelung ist grundsätzlich erst anzuwenden, wenn die EU-Kommission sie auf ihrer Homepage veröffentlicht hat. Bis zur Veröffentlichung dieses Beschlusses durch die Kommission ist die Verbringung von Rinder, Schafe, Ziegen aus nicht BTV-freien Gebieten in BTV-freie Zonen in Deutschland unter Erfüllung der oben genannten Bedingungen des Beschlusses 1 im Einzelfall möglich, sofern die zuständige Behörde des Empfängers zugestimmt hat. Sobald der Beschluss durch die KOM veröffentlicht sein wird, wird er auf folgender, bekannter Internet-Seite unter der Rubrik „Movements within the EU“ einsehbar sein: https://food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en.   Ich werde Sie diesbezüglich umgehend informieren.
Das Formblatt der Eigenerklärung wird nachgereicht.

 

  1. Regelung für die Verbringung von für BTV empfängliche Tiere aus Gebieten in anderen Mitgliedstaaten, in denen ausschließlich das Blauzungenvirus vom Serotyp 3 zirkuliert, in nicht seuchenfreie Gebiete in Bezug auf BTV-3 in Deutschland

Das Verbringen von gehaltenen Rindern, Schafen oder Ziegen, die nicht zur unmittelbaren Schlachtung vorgesehen sind, aus Gebieten in anderen Mitgliedstaaten, in denen ausschließlich das Blauzungenvirus vom Serotyp 3 zirkuliert, in nicht als seuchenfrei in Bezug auf die Blauzungenkrankheit anerkannte Gebiete in Deutschland aufgrund des Auftretens von BTV Serotyp 3, wird ohne besondere Tiergesundheitsbedingungen im Hinblick auf BTV-3 genehmigt.

Zusätzlicher Hinweis aus Nordrhein-Westfalen:
Für das innergemeinschaftliche Verbringen von BT-empfänglichen Nutz- und Zuchttieren (Rinder, Schafe, Ziegen) aus Nordrhein-Westfalen gelten nach wie vor die Ausnahmebedingungen, unter denen einzelne Mitgliedstaaten die Verbringungen von Tieren akzeptieren.  Diese sind auf der Seite der Europäischen Union https://food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en abrufbar und finden sich dort unter der Rubrik „Movements within the EU“. Auch die Regelungen der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688, und bei Verbringungen in und durch freie Mitgliedstaaten und Zonen auch die Artikel 32 und 33 derselben Verordnung sind weiterhin zu beachten.

Über die Ergebnisse der Gespräche des BMEL mit den niederländischen und belgischen Behörden zu möglichen Erleichterungen beim Verbringen in die Niederlande und nach Belgien werde ich Sie schnellstmöglich informieren."

Mitteilung vom 26.10.2023:

"Niedersachsen teilt mit, dass Blauzunge (BTV) vom Serotyp 3 bei einem Schaf im Landkreis Ammerland festgestellt wurde und das ganze Land zum seinen Status „seuchenfrei“ in Bezug auf BTV verliert. Damit sind die BTV-Verbringungsregelungen ab sofort auch für Niedersachsen anzuwenden.

Der Schafbock und 4 weitere Schafe wurden aufgrund eines klinischen Verdachts auf BTV untersucht, nur die Probe des Schafbocks war positiv; dieser ist zwischenzeitlich verendet. Es handelt sich um eine Hobbyhaltung mit 35 Tieren."

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