Neuerungen im Bereich der Tierhaltung: Abgangsmeldung für gehaltene Schweine, Schafe und Ziegen

Ab dem 01.08.2023 müssen daher alle Tierhalter, Viehhandelsunternehmen und Sammelstellen von Schweinen, Schafen und Ziegen neben der Zugangsmeldung auch eine Abgangsmeldung vornehmen. Transporteure sind von der Meldepflicht bis auf weiteres entbunden.

Dabei kann die Abgangsmeldung, wie die Zugangsmeldung, ebenfalls als „Gruppenmeldung“ erfolgen.

Folgendes muss angegeben werden:

• die Registriernummer der Herkunfts- bzw. Bestimmungsbetriebe nach VVVO
Bei der Abgangsmeldung muss der übernehmende Betrieb angegeben werden,
ebenfalls bei der Zugangsmeldung muss der abgebende Betrieb angegeben werden.
! Lassen Sie sich jeweils vom anderen Betrieb (Meldepartner) die Registriernummer nach VVVO geben !

• die Anzahl der verbrachten Tiere
• das Verbringungsdatum

Die Verendung/Tötung ist weiterhin nicht zu melden.

Die oben genannten Meldungen können weiterhin über das HI-Tier System gemeldet sowie verwaltet werden.
Auf unserer Website unter dem Menüpunkt TKZ -> Informationen zu Tierkennzeichnung finden Sie auch Vordrucke
Meldekarten zum Selbstausdrucken.

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