Kennzeichnung von Schafen und Ziegen

 

Verpflichtungen gem. Viehverkehrsverordnung

   
  • Bis 9. Juli 2005 geborene Schafe/Ziegen: Kennzeichnung mit weißer Betriebsohrmarke, DE - KFZ-Kreiskennzeichen + letzten 7 Stellen der Registriernummer des Betriebes (ohne Bild).
     
  • Ab 10. Juli 2005 geborene Schafe/Ziegen: Doppelkennzeichnung mit gelber Einzeltiernummer, DE - 12stellige Nummer (Bild 1a); Lämmer, die für die Schlachtung im Inland vorgesehen und nicht älter als 1 Jahr sind, können mit einer weißen Betriebsohrmarke gekennzeichnet werden (Bild 3).
     
  • Ab 10. Juli 2005 ausfüllen eines Begleitpapiers bei jeder Verbringung von Schafen/Ziegen zwischen zwei verschiedenen Betrieben.
     
  • Ab 1. Januar 2008 Ausfüllen des Bestandsregisters gem. Viehverkehrsverordnung.
     
  • Ab 1. Januar 2008 Pflicht zur Meldung des Gesamtbestandes aufgegliedert nach Altersgruppen zum Stichtag 1. Januar bei der zuständigen Stelle (RLP: Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz-Saar e. V.) oder direkt im HI-Tier.
     
  • Ab 01. Januar 2008 Pflicht zur Meldung der Übernahme von Schafen oder Ziegen bei der zuständigen Stelle (RLP: Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz-Saar e. V.) mit den entsprechenden Karten zur Übernahme von Schafen und Ziegen oder direkt im HI-Tier.
 
  • Ab 1. Januar 2010   muss die 2. Ohrmarke ein elektronisches Kennzeichen sein (Bild 1b). Die Ausnahmeregelung für Lämmer, die für die Schlachtung im Inland vorgesehen und nicht älter als 1 Jahr alt sind, bleibt bestehen.
     
  • Für Schafe und Ziegen ist die Kennzeichnung mit einer elektronischen Fußfessel möglich(Bild2).
     
  • Für kleine Rassen können mit Genehmigung der Kreisverwaltung/Veterinäramt elektronische Schaf/Ziegenohrmarken in gelber Farbe als Miniclip eingezogen werden (Bild 4). Dafür wird eine extra Zange benötigt.
     
  • Bei Verlust oder Unlesbarkeit hat unverzüglich eine erneute Kennzeichnung durch zwei Kennzeichen aus dem Ohrmarkenbestand des Tierhalters zu erfolgen. Die Veränderung muss im Bestandsregister eingetragen werden.
     
  • Die Bestellung von Ohrmarken für Schafe/Ziegen ist unter Angabe von Name, Adresse, Registriernummer und des gewünschten Artikels mit Mengenangabe nur schriftlich möglich.

 

  Kurzmerkblatt Schafe
     
  Begleitpapier Schafe,Ziegen

 

 

  Preisliste
     
  Bestellschein

 

Die Bestellung von Ohrmarken ist nur für rheinland-pfälzische Betriebe möglich.

 

 

 
Bild 1 a

 

 

Bild 1 b
       

Gelbe Doppelohrmarken zur Einzelkennzeichnung gültig für Tiere die bis zum 31.12.2009 geboren wurden

Größe: 27 x 27 mm
 
Elektronische Doppelohrmarken in gelber Farbe für Schafe und
Ziegen zur Einzelkennzeichnung

Staffelpreis lt. Preisliste
 
Größe: Knopf ø 27 mm/Trapez 27 x 27 mm

         
Bild 2
   

Elektronische Schlaufenohrmarke (Fußfessel)  und  Ohrmarke in  gelber Farbe für Ziegen zur Einzelkennzeichnung

je zweiteiligem Set Preis auf Anfrage

Größe: 27x27 mm
Schlaufe: 165x35 mm
Trapez: 27x27 mm

         
Bild 3
   

Weiße Ohrmarken mit Betriebsnummer zur Kennzeichnung von Schlachttieren (Schlachtung vor Vollendung des 1. Lebens-jahres in BRD)

Staffelpreis lt. Preisliste

Größe: 27x38 mm

         
Bild 4
   

Elektronische Schaf-/Ziegenohrmarke in gelber Farbe zur Einzelkennzeichnung nur mit Genehmigung der Kreisverwaltung/ Veterinäramt für Kleinrassen. Hierzu ist eine spezielle Zange erforderlich.

Preis auf Anfrage zuzüglich Bearbeitungsgebühr und Porto

Größe: 42x9 mm

 

  Einziehanleitung

 

         

 

 

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