- Bis 9. Juli 2005 geborene Schafe/Ziegen: Kennzeichnung mit weißer Betriebsohrmarke, DE - KFZ-Kreiskennzeichen + letzten 7 Stellen der Registriernummer des Betriebes (ohne Bild).
- Ab 10. Juli 2005 geborene Schafe/Ziegen: Doppelkennzeichnung mit gelber Einzeltiernummer, DE - 12stellige Nummer (Bild 1a); Lämmer, die für die Schlachtung im Inland vorgesehen und nicht älter als 1 Jahr sind, können mit einer weißen Betriebsohrmarke gekennzeichnet werden (Bild 3).
- Ab 10. Juli 2005 ausfüllen eines Begleitpapiers bei jeder Verbringung von Schafen/Ziegen zwischen zwei verschiedenen Betrieben.
- Ab 1. Januar 2008 Ausfüllen des Bestandsregisters gem. Viehverkehrsverordnung.
- Ab 1. Januar 2008 Pflicht zur Meldung des Gesamtbestandes aufgegliedert nach Altersgruppen zum Stichtag 1. Januar bei der zuständigen Stelle (RLP: Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz-Saar e. V.) oder direkt im HI-Tier.
- Ab 01. Januar 2008 Pflicht zur Meldung der Übernahme von Schafen oder Ziegen bei der zuständigen Stelle (RLP: Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz-Saar e. V.) mit den entsprechenden Karten zur Bewegungsmeldung von Schafen und Ziegen oder direkt im HI-Tier.
- Ab 01. August 2023 Pflicht zur Meldung von Abgängen von Schafen und Ziegen bei der zuständigen Stelle (RLP: Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz-Saar e. V.) mit den entsprechenden Karten zur Bewegungsmeldung von Schafen und Ziegen oder direkt im HI-Tier.
- Transporteuere sind von der Meldepflicht bis auf weiteres entbunden.
|
|
- Ab 1. Januar 2010 muss die 2. Ohrmarke ein elektronisches Kennzeichen sein (Bild 1b). Die Ausnahmeregelung für Lämmer, die für die Schlachtung im Inland vorgesehen und nicht älter als 1 Jahr alt sind, bleibt bestehen.
- Für Schafe und Ziegen ist die Kennzeichnung mit einer elektronischen Fußfessel möglich(Bild2).
- Für kleine Rassen können mit Genehmigung der Kreisverwaltung/Veterinäramt elektronische Schaf/Ziegenohrmarken in gelber Farbe als Miniclip eingezogen werden (Bild 4). Dafür wird eine extra Zange benötigt.
- Bei Verlust oder Unlesbarkeit hat unverzüglich eine erneute Kennzeichnung durch zwei Kennzeichen aus dem Ohrmarkenbestand des Tierhalters zu erfolgen. Die Veränderung muss im Bestandsregister eingetragen werden.
- Die Bestellung von Ohrmarken für Schafe/Ziegen ist unter Angabe von Name, Adresse, Registriernummer und des gewünschten Artikels mit Mengenangabe nur schriftlich möglich.
Bewegungsmeldekarte Schafe/Ziegen ab 08/2023
Die Bestellung von Ohrmarken ist nur für rheinland-pfälzische Betriebe möglich.
|