Rheinland-Pfalz: Start des Antragsverfahrens zur Auszahlung von Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe des Bundes und der Länder (GAK) zur finanziellen Förderung der Milchleistungsprüfung

Für die neue Förderperiode 2014 bis 2019 ergeben sich Änderungen bei der Beantragung von Fördermitteln für die Durchführung der Milchleistungsprüfung (Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe des Bundes und der Länder zur Förderung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes).

 

Eine Förderperiode dauerte auch in der Vergangenheit etwa immer sechs bis sieben Jahre. Die letzte Förderperiode lief am 31. Dezember 2013 aus. Die zuständigen Bundes- und Landesreferenten aus den Agrar- und Finanzministerien konnten sich erst im Dezember 2013 auf die Rahmenbedingungen der neuen Förderperiode einigen. Jetzt hat das Land Rheinland-Pfalz diese Rahmenbedingungen auch auf Ebene des Bundeslandes umgesetzt.

Eine der größten Änderungen bezieht sich auf die Antragsstellung. In den vergangenen Jahrzehnten hat der LKV immer selbst den Antrag beim Land gestellt und die Gelder im laufenden Geschäftsjahr erhalten. Mit der neuen Förderperiode ändert sich dies grundlegend. Danach muss jedes LKV-Mitglied einen eigenen Antrag unterzeichnen und beim LKV einreichen. Diese Einzelanträge verbleiben beim LKV, werden nicht weitergereicht und müssen nur bei einer eventuellen Prüfung durch die Landesbehörden vorgelegt werden. Der LKV stellt einen Sammelantrag beim Land zur Auszahlung der Mittel.

Die Förderrichtlinien schreiben vor, dass nur landwirtschaftliche Unternehmen förderungsfähig sind und Zuwendungsempfänger sein können. Die Auszahlung erfolgt jedoch ausschließlich an den LKV. Ein Landwirt besitzt kein Anrecht, dass ihm die Fördermittel direkt ausgezahlt werden.

Mitarbeiter des Landeskontrollverbandes werden die Mitglieder im Bereich Milchleistungsprüfung persönlich aufsuchen und bitten, den Antrag auf Förderung zu unterzeichnen. Gleichzeitig wird der Mitarbeiter die Bitte aussprechen, auf der Rückseite eine Vertretungsvollmacht zu unterzeichnen, mit der der LKV beauftragt wird, Fördermittel zu beantragen und den Tierhalter gegenüber den zuständigen Behörden vertreten zu können. Sowohl Antrag als auch Vertretungsvollmacht gelten für den Zeitraum 2014 bis 2016.

Aufgrund der bisherigen Verzögerungen und wegen der geringen Zeit, die bis zum Ende des Jahres verbleibt, bitten wir alle Mitglieder in Rheinland-Pfalz, die Anträge bis Ende September 2014 zusammen mit dem LKV-Mitarbeiter auszufüllen.

Wir bedanken uns vorab bei allen Mitgliedern in Rheinland-Pfalz, die sich am Antragsverfahren beteiligen und dadurch zur Sicherung der niedrigen Mitgliedsbeiträge beitragen!

 

 

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